Ansprüche und Strategien im Medienrecht
Einstweilige Verfügungen, juristische Drohbriefe, Presserecht: Manche Pressesprecher und Kommunikationschefs halten das für „verbotenes Teufelszeug“.
Unter gar keinen Umständen kommt so etwas in Betracht, weil es ihr nettes Verhältnis zu den Redakteuren und Journalisten stört. Vorstandsvorsitzende, die sich über Medienberichte ärgern, sehen das häufig anders.
Sie wollen zeigen, dass sie sich auch wehren können. Beide Positionen haben etwas für sich. Wer zu nett ist und sich rumschubsen lässt, kommt nicht weit.
Wer aber Journalisten ständig mit einstweiligen Verfügungen oder Strafanzeigen drangsaliert, begibt sich in Gefahr. Er muss damit rechnen, dass sich die Medien eines Tages rächen. […]